Elektronischer Rechtsverkehr in Brandenburg

Willkommen auf der Website zum elektronischen Rechtsverkehr im Land Brandenburg. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie mit den Gerichten des Landes Brandenburg, die bereits am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, kommunizieren können.

Registerwesen

Seit dem 1.1.2007 sind Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister, das Genossenschaftsregister und dem Partnerschaftsregister sowie andere Dokumente elektronisch einzureichen. Die Poststelle der Amtsgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam ist in Registersachen ausschließlich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP erreichbar. Für den Zugriff auf das elektronische Postfach der Registergerichte können Sie die Kommunikationssoftware „Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach“ nutzen, die Sie lizenz- und kostenfrei von der Website www.egvp.de herunterladen können. Alternativ kann ein anderes Softwareprodukt genutzt werden, das die elektronische Kommunikation mittels OSCI-Protokoll ermöglicht. Das alternative  Softwareprodukt bedarf einer vorherigen Freigabe für die Teilnahme am OSCI-gestützten elektronischen Rechtsverkehr. Die Bekanntgabe der alternativ zugelassenen Softwareprodukte erfolgt auf der Seite www.egvp.de. Weitere Einzelheiten zu dem Verfahren finden Sie hier.  

Bitte beachten Sie, dass Sie an die Amtsgerichte nur Registersachen per EGVP übermitteln können. Für die Übersendung von Schriftsätzen in zivilgerichtlichen Verfahren nutzen Sie bitte die Website  www.gerichtsbriefkasten.de.

Zivilgerichtliche, arbeitsgerichtliche, finanzgerichtliche, sozialgerichtliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren

Bei den Zivilgerichten der Landgerichtsbezirke Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und  Potsdam,  den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit  sowie dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, den Arbeitsgerichten und Verwaltungsgerichten können Schriftsätze elektronisch eingereicht werden. Die Poststelle dieser Gerichte ist über die Website www.gerichtsbriefkasten.de erreichbar. Weitere Einzelheiten zu dem Verfahren finden Sie  hier.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist zusätzlich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP erreichbar. Weitere Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie hier .