Elektronischer Rechtsverkehr

ERV-Bekanntmachungen

Bekanntgabe des Einreichungsverfahrens nach § 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr.

Die Inhalte der Bekanntgabe technischer Einzelheiten nach § 3 der Verordnung werden gemäß nachstehender Gliederung erläutert und in ihrem Verfahrenszusammenhang dargestellt.

Wichtiger Hinweis

Mit den Gerichten des Landes Brandenburg können Sie ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr über den „Elektronischen Gerichtsbriefkasten“, sondern nur noch über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP –“ oder andere zugelassene Drittprodukte in elektronischer Form rechtswirksam kommunizieren (vgl. Artikel "Einreichungsverfahren").

Die Postfächer des Elektronischen Gerichtsbriefkastens in Brandenburg, deren Inhalte die Justiz nicht einsehen kann, werden am 9. Januar 2012 - ohne weiteren Hinweis - gelöscht. Sofern sich darin noch Nachrichten befinden, können diese nur noch bis zum 8. Januar 2012 abgeholt werden.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die künftigen Möglichkeiten zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Brandenburger Justiz.